Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 20. Juni 2023 -
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
Der Streitwert wird für das Rechtsmittelverfahren auf 10.157,84 € festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf den Sanierungsausgleichsbetrag.
Er ist Eigentümer des Grundstücks A-Straße in A-Stadt, Gemarkung A-Stadt, Flur ..., Flurstück ..., mit einer Größe von 2.663 m2. Das Grundstück liegt im Bereich des mit der Sanierungssatzung der Beklagten vom 27. September 1995 festgelegten Sanierungsgebietes "Altstadt".
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