OVG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 24.01.2023
3 LB 395/15
Normen:
KAG M-V § 12 Abs. 1; AO § 42 Abs. 1 S. 1, 3;
Fundstellen:
KomVerw/MV 2023, 393
NordÖR 2023, 251
Vorinstanzen:
VG Greifswald, vom 06.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 254/13

Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu einem Straßenbaubeitrag; Verdacht des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Beitragsrecht

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.01.2023 - Aktenzeichen 3 LB 395/15

DRsp Nr. 2024/4508

Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu einem Straßenbaubeitrag; Verdacht des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Beitragsrecht

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 6. August 2015 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrags vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KAG M-V § 12 Abs. 1; AO § 42 Abs. 1 S. 1, 3;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag.