Unter teilweiser Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18. November 2018 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Trier wird die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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