Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zwischen den Beteiligten sind verschiedene Feststellungen im Rahmen einer Betriebsprüfung streitig, im Einzelnen Hinzuschätzungen aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung und Zweifeln an der Vollständigkeit der erklärten Umsätze, verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit der Ausbuchung von Darlehensforderungen sowie die Erhöhung der Lohnversteuerung einer Pkw-Nutzung. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist zwischen den Beteiligten zudem streitig, ob der Klägerin Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist zu gewähren ist.
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