Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mannheim vom 15.09.2020, Aktenzeichen
Die Klagepartei trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.713 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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