Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 28. September 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in zwei Kraftfahrzeugen auf Schadensersatz in Anspruch.
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