Homeoffice: Aktuelle Besonderheiten beim Abzug von Arbeitszimmerkosten

Noch nie wird es in Deutschland so viele Homeoffice-Arbeitsplätze gegeben haben wie zu Corona-Zeiten. Die berufliche Nutzung privater Räume der Mitarbeiter wirft allerdings auch Fragen auf. Normalerweise ist der Steuerabzug dafür nur für wenige Arbeitnehmer möglich. In der aktuellen Situation können jedoch viele davon profitieren. Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.

Homeoffice: mobile Arbeit oder Telearbeit

Grundsätzlich stehen zwei Formen zur Vereinbarung von Homeoffice zur Verfügung:

Homeoffice in Form von mobiler Arbeit

Die Vereinbarung von Homeoffice in Form von mobiler Arbeit empfiehlt sich insbesondere, wenn ein Homeoffice kurzfristig und vorübergehend eingerichtet werden soll oder im Homeoffice Arbeiten ausgeführt werden, die keine Bildschirmgeräte voraussetzen. Die Vereinbarung von mobiler Arbeit bedarf über eine individuelle Absprache zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem hinaus keiner besonderen Schriftform.

Beachte Da es in diesen Fällen regelmäßig keinen Vertrag gibt, der z.B. die Ausstattung regelt, muss diese daher auch nicht vom Arbeitgeber angeschafft und gewartet werden.

Homeoffice in Form von Telearbeit gem. § 2 Abs. 7 ArbStättV