Homeoffice: Diese Regelungen sollten Sie mindestens vereinbaren

Nachdem Kontakte zwischen den Menschen in Deutschland auf ein Minimum beschränkt werden sollen, mussten auch Mitarbeiter in Steuerkanzleien schnell an einen heimischen Arbeitsplatz umziehen. Oft zunächst provisorisch. Aber der Zustand wird wohl länger anhalten. Vor diesem Hintergrund sollten bestimmte praktische und arbeitsrechtliche Fragen geklärt und zwischen Kanzlei und Mitarbeitern vereinbart werden.

Notwendige Vereinbarungen und mögliche Fragestellungen

Arbeitnehmer haben nicht automatisch ein Recht auf Arbeit im Homeoffice. Arbeitgeber können Angestellte auch nicht einfach ins Homeoffice abordnen. Es bedarf einer Vereinbarung zwischen beiden Seiten. Diese muss individuell auf die Situation abgestimmt sein und sollte - wenn die Heimarbeit längerfristig ansteht - schriftlich abgefasst werden. In der Vereinbarung sollten Sie vor allem auch an folgende Punkte denken:

Arbeitszeiten: Wann hat der Arbeitnehmer im Homeoffice anwesend zu sein?

Grundsätzlich bietet die Arbeit zu Hause größere Flexibilität bei der Zeiteinteilung. Aber auch außerhalb der Kanzlei gilt: Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit. Wichtig ist aus Kanzleisicht vor allem, dass die Erreichbarkeit für Mandanten und Kollegen gewährleistet ist. Es empfiehlt sich deshalb eine Vereinbarung, dass Arbeit im Homeoffice zu den üblichen Kanzleiöffnungszeiten stattfinden sollte.