Homeoffice-Pauschale auch für Vermieter oder die Fortbildung am Wochenende

Die Homeoffice-Pauschale war eigentlich für Arbeitnehmer gedacht, die während der Corona-Pandemie gezwungenermaßen zu Hause arbeiten. Tatsächlich ist die Gruppe der potentiellen Profiteure aber deutlich größer. Lesen Sie in diesem Beitrag, dass die Pauschale in wer Besonderheiten bei der Homeoffice-Pauschale zu beachten sind.

Wer profitiert von der Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag wirkt sich bei Arbeitnehmern erst aus, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € bzw. 1.200 € (ab 2022) aufgrund anderer Werbungskosten (z.B. Entfernungspauschale, Reisekosten) überschritten wird.

Insoweit ist es einzelfallabhängig, in welchem Umfang und in welcher Höhe Arbeitnehmer Werbungskosten neben der Homeoffice-Pauschale geltend machen können. Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich vor allem bei denjenigen Arbeitnehmern aus, die - neben der Tätigkeit im Homeoffice - häufig auch ihren Arbeitsplatz im Büro aufsuchen und hierbei eine weite Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurücklegen, da die Entfernungspauschale im Allgemeinen den größten Werbungskostenblock ausmacht.