Hornetsecurity: Vollständige E-Mail-Verschlüsselung und keiner merkt es

Eine Verschlüsselung von E-Mails ist zwingend geboten. Um Anhänge zu schützen, ist die Vergabe eines PDF-Kennworts weder praktisch noch sicher. Selbst wenn der Mandant der Kanzlei schriftlich den Wunsch nach einem unverschlüsselten Datenaustausch mitteilt, ist das Risiko eines Verstoßes gegen die Datenschutzrichtlinien hoch. Die Lösung der DATEV hat sich als sicher, aber wenig praktikabel erwiesen, da die E-Mails meist über ein Portal abgerufen werden müssen. Wir zeigen Ihnen einen alternativen Weg.

Die Verschlüsselungsarten

Bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mittels „Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions“ (S/MIME) und „Pretty Good Privacy“ (PGP) wird die komplette Nachricht verschlüsselt. Weder der E-Mail-Provider des Absenders noch der des Empfängers kann sie lesen. Möglich wird das durch die Ausstellung von Zertifikaten. Hat der Empfänger kein passendes Zertifikat, weichen viele Anbieter auf eine Bereitstellung via Webportal aus.