FG Sachsen - Urteil vom 03.11.2011
6 K 1507/07
Normen:
EStG § 49 Abs. 1 Nr. 9; EStG § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 3; EStG § 50a Abs. 5; EStDV § 73g; AO § 167; AO § 5;

Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Nacherhebungsbescheid bei Verletzung der Abzugspflicht Ermessen des FA bei nicht mehr exisitierender ausländischer Vergütungsgläubiger

FG Sachsen, Urteil vom 03.11.2011 - Aktenzeichen 6 K 1507/07

DRsp Nr. 2012/7435

Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners durch Nacherhebungsbescheid bei Verletzung der Abzugspflicht Ermessen des FA bei nicht mehr exisitierender ausländischer Vergütungsgläubiger

1. Zwar kann bei einer Verletzung der Abzugspflicht der Vergütungsschuldner entweder durch Haftungsbescheid oder durch Nacherhebungsbescheid in Anspruch genommen werden. Aber auch bei dem Nacherhebungsbescheid handelt es sich materiell-rechtlich um die Geltendmachung eines Haftungsanspruchs. Daraus folgt, dass auch im Nacherhebungsverfahren die gesetzlichen Voraussetzungen der Haftung erfüllt sein müssen, wozu auch eine pflichtgemäße Ermessensprüfung gehört. 2. Es ist ermessensfehlerhaft, den Schuldner von Entgelten für die einer Maschine durch Nacherhebungsbescheid für nicht angemeldete Steuerabzugsbeträge in Anspruch zu nehmen, wenn der ausländische Vergütungsgläubiger nicht mehr existiert.

Der Bescheid über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige nach § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG für 2000, 2001, 2002, 2003 vom 20.4.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.7.2007 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.