Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 12. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 11. August 2022 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt bis 40.000 €.
I.
Der Kläger nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Motor der Baureihe EA 288 auf Schadensersatz in Anspruch.
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