EuGH - Urteil vom 20.10.2011
Rs. C-94/10
Normen:
Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 76, S. 1) Art. 1 Abs. 1; Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 76, S. 1) Art. 1 Abs. 2; Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 76, S. 1) Art. 3 Abs. 1; Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 76, S. 1) Art. 3 Abs. 2; Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (ABl. L 316, S. 12) Art. 1 Abs. 1; Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (ABl. L 316, S. 12) Art. 1 Abs. 2; Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (ABl. L 316, S. 12) Art. 8 Abs. 1;
Fundstellen:
Danfoss und Sauer-Danfoss
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Vestre Landsret (Dänemark) - 11.2.2010,

Indirekte Steuern [Verbrauchsteuern auf Mineralöle]; Gemeinschaftswidrigkeit nationaler Regelungen über die Nichterstattung der Verbrauchsteuer an Käufer von Erzeugnissen, auf die die Verbrauchsteuer abgewälzt worden ist; Danfoss A/S und Sauer-Danfoss ApS gegen Skatteministeriet

EuGH, Urteil vom 20.10.2011 - Aktenzeichen Rs. C-94/10

DRsp Nr. 2011/18542

Indirekte Steuern [Verbrauchsteuern auf Mineralöle]; Gemeinschaftswidrigkeit nationaler Regelungen über die Nichterstattung der Verbrauchsteuer an Käufer von Erzeugnissen, auf die die Verbrauchsteuer abgewälzt worden ist; Danfoss A/S und Sauer-Danfoss ApS gegen Skatteministeriet

Die Bestimmungen des Unionsrechts sind dahin auszulegen, dass 1. ein Mitgliedstaat einem Abnehmer, auf den eine nicht geschuldete Abgabe abgewälzt worden ist, deren Erstattung mit der Begründung verweigern kann, dass nicht er sie an die Steuerbehörden gezahlt hat, sofern dieser Abnehmer nach dem nationalem Recht eine zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung der nicht geschuldeten Leistung gegen den Abgabenpflichtigen erheben kann und die Erstattung der nicht geschuldeten Abgabe durch den Abgabenpflichtigen nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert wird; 2. ein Mitgliedstaat die Schadensersatzforderung eines Abnehmers, auf den der Abgabenpflichtige eine nicht geschuldete Abgabe abgewälzt hat, mit der Begründung zurückweisen kann, dass ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen der Erhebung dieser Abgabe und dem entstandenen Schaden fehlt, sofern der Abnehmer diese Forderung nach dem nationalen Recht gegen den Abgabenpflichtigen richten kann und der Ersatz des ihm entstandenen Schadens durch den Abgabenpflichtigen nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert wird.