EuGH - Schlussantrag vom 24.03.2011
Rs. C-94/10
Vorinstanzen:
Vestre Landsret,

Indirekte Steuern -Unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene nationale Verbrauchsteuer -Abwälzung der Steuer durch den Steuerpflichtigen auf seine Kunden -Direkte Erstattungs- und/oder Schadensersatzansprüche des wirtschaftlich Belasteten gegen den Staat

EuGH, Schlussantrag vom 24.03.2011 - Aktenzeichen Rs. C-94/10

DRsp Nr. 2011/5381

Indirekte Steuern −Unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene nationale Verbrauchsteuer −Abwälzung der Steuer durch den Steuerpflichtigen auf seine Kunden −Direkte Erstattungs- und/oder Schadensersatzansprüche des wirtschaftlich Belasteten gegen den Staat

Tenor:

1. Es ist Sache des innerstaatlichen Rechts und gegebenenfalls der nationalen Gerichte, zu bestimmen, ob derjenige, auf den eine von einem Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene nationale Abgabe vom Abgabenpflichtigen abgewälzt wurde, Erstattung des Abgabenbetrags direkt vom Staat oder grundsätzlich nur vom Abgabenpflichtigen verlangen kann oder insoweit wählen kann, wobei jedoch die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität zu beachten sind.

2. In dem Fall, dass ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht eine Verbrauchsteuer erhoben hat und der Abgabenpflichtige diese auf seinen Kunden abgewälzt hat, darf ein Entschädigungsanspruch dieses Kunden gegen den Staat nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen der Abgabenerhebung und dem Schaden des Kunden von vornherein ausscheide.

Entscheidungsgründe:

I - Einführung