Inhaltliche Kollision von Rechtsprechung und allgemeiner Verwaltungsvorschrift
BFH, Urteil vom 28.10.1992 - Aktenzeichen X R 117/89
DRsp Nr. 1996/9599
Inhaltliche Kollision von Rechtsprechung und allgemeiner Verwaltungsvorschrift
»1. Der nach § 176 Abs. 2AO 1977 bedeutsame inhaltliche Widerspruch zwischen allgemeiner Verwaltungsvorschrift und höchstrichterlicher Entscheidung erfordert, daß ein bestimmtes Rechtsproblem nach der (zeitlich früheren) Verwaltungsregelung auf andere (für den Steuerpflichtigen günstigere) Weise zu lösen ist als nach der (späteren) Gerichtsentscheidung.2. Die zweite umfassende und abschließende Prüfung eines Sachverhaltskomplexes, der zuvor schon einer vorläufigen Sonderprüfung unterlag, verstößt jedenfalls dann nicht gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, wenn sich die Finanzbehörde eine solche Verfahrensweise von Anfang an (z. B. in der bestandskräftig gewordenen Prüfungsanordnung) ausdrücklich vorbehalten hat.«