EuGH - Urteil vom 07.04.2011
Rs. C-402/09
Normen:
AEUV Art. 110;
Fundstellen:
IStR 2011, 342
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunal Sibiu (Rumänien), vom 18.06.2009

Inländische Abgaben; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über die Erhebung einer Umweltsteuer auf eingeführte Gebrauchtwagen ohne gleichzeitige Besteuerung inländischer Gebrauchtwagen; Ioan Tatu gegen Statul român prin Ministerul FinanÅ£elor ÅYi Economiei u.a.

EuGH, Urteil vom 07.04.2011 - Aktenzeichen Rs. C-402/09

DRsp Nr. 2011/6773

Inländische Abgaben; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung über die Erhebung einer Umweltsteuer auf eingeführte Gebrauchtwagen ohne gleichzeitige Besteuerung inländischer Gebrauchtwagen; Ioan Tatu gegen Statul român prin Ministerul FinanÅ£elor ÅYi Economiei u.a.

Art. 110 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, eine Umweltsteuer einzuführen, die auf Kraftfahrzeuge bei deren erstmaliger Zulassung in diesem Mitgliedstaat erhoben wird, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren.

Tenor:

Art. 110 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, eine Umweltsteuer einzuführen, die auf Kraftfahrzeuge bei deren erstmaliger Zulassung in diesem Mitgliedstaat erhoben wird, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren.

Normenkette:

AEUV Art. 110;

Entscheidungsgründe: