FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.10.2023
5 K 7/23
Normen:
AO § 8;
Fundstellen:
AO-StB 2024, 79

Innehaben eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts einer Person als Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch für die mit der Mutter reisenden Kinder

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.10.2023 - Aktenzeichen 5 K 7/23

DRsp Nr. 2024/1983

Innehaben eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts einer Person als Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch für die mit der Mutter reisenden Kinder

Während einer Rundreise (hier durch Europa) wird der Wohnsitz nach § 8 AO nicht bereits deshalb aufgegeben, weil diese 12 Monate andauert. Eine zeitliche Grenze i.S. eines "Maximalaufenthalts" kann abstrakt nicht festgelegt werden. Die Dauer des Aufenthaltes allein reicht für die Bewertung, ob ein Wohnsitz aufgegeben oder beibehalten wird, nicht aus. Insbesondere das Alter des Kindes und der Zweck des Auslandsaufenthalts sind mit zu berücksichtigen.

Tenor

Der Bescheid der Familienkasse vom 05. November 2021 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 19. Dezember 2022 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 8;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für seine beiden Kinder A, geboren am xx.xx.2015, und C, geboren am xx.xx.2019, ab November 2021 hat.