1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in den Kalenderjahren 1999 bis 2004 über die Gewährung einer Investitionszulage für ein Betriebsgebäude.
Der Kläger betreibt in A-Stadt eine Bau- und Möbeltischlerei. Am 24. September 1999 stellte er einen Bauantrag für den Neubau einer Werkstatt und Gebäude mit Spänebunker sowie eines Anbaus an sein Wohnhaus. Das Landratsamt erteilte ihm am 21. Februar 2000 die Baugenehmigung (vgl. Blatt 12 der Investitionszulageakten II).
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