FG Berlin, vom 17.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 7048/04
Involvenzverfahren - Änderung der Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug; Rückforderung abgetretener Erstattung; Rechtswirkungen aus der Eintragung in die Tabelle für den Zessionar
BFH, Beschluss vom 13.07.2006 - Aktenzeichen V B 70/06
DRsp Nr. 2006/23524
Involvenzverfahren - Änderung der Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug; Rückforderung abgetretener Erstattung; Rechtswirkungen aus der Eintragung in die Tabelle für den Zessionar
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die auf der Änderung der Bemessungsgrundlage beruhende Berichtigung des Umsatzsteuerbetrages und korrespondierend des Vorsteuerabzugs nach § 17 Abs. 1UStG 1999 zu einer Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung in dem Sinne führt, dass ein abgetretener Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2AO 1977 zurückgefordert werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 2002 VII R 108/00, BFHE 198, 294, BStBl II 2002, 562).