Jährliche Wertminderung: So buchen Sie eine Leistungsabschreibung korrekt

Bewegliche Wirtschaftsgüter, die schon zu Beginn stark genutzt werden, können nach ihrer Leistung abgeschrieben werden. Der Abschreibungssatz ist nach dem Verhältnis der voraussichtlichen Gesamtleistung und dem auf das einzelne Wirtschaftsjahr entfallenden Umfang der Leistung zu ermitteln. Dieser Beitrag erklärt, wie die Leistungsabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter korrekt gebucht wird und auf welche Besonderheiten Sie für eine steueroptimierte Berücksichtigung achten müssen.

Sachverhalt

Unternehmer A hat sich Anfang 2023 einen Kleintransporter für 42.000 € netto gekauft. Er geht davon aus, dass der Transporter eine Gesamtlaufleistung von 360.000 km haben wird. Die Nutzungsdauer nach der amtlichen Abschreibungstabelle beträgt neun Jahre. Das entspricht einer durchschnittlichen Laufleistung von 40.000 km pro Jahr. Am 31.12.2023 beträgt der Kilometerstand 72.000 km.

Frage

Wie kann der Transporter steuerlich abgeschrieben werden, wenn der niedrigste steuerliche Gewinn zugrunde gelegt werden soll?

Lösung

Die Kilometerlaufleistung im Jahr 2023 beträgt 20 % der Gesamtlaufleistung, die bei der Leistungsabschreibung zugrunde gelegt werden können. Bei der linearen Abschreibung würde die jährliche Abschreibung 11,11 % betragen. Da die tatsächliche Kilometerlaufleistung höher ist, kann diese verwendet werden. Ergo:

42.000 € x (72.000 km / 360.000 km) = 8.400 €