Jahressteuergesetz 2022: Steuerbefreiung bei Installation von Photovoltaikanlagen geplant

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sollen u.a. weitere steuerliche Verbesserungen für Photovoltaikanlagen umgesetzt werden. Steuerliche und bürokratische Hürden bei Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen sollen weiter abgebaut werden. Welche Änderungen konkret zu erwarten sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Einführung einer Ertragsteuerbefreiung

Für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) soll eine Ertragsteuerbefreiung eingeführt werden.

Nach derzeit geltendem Recht lässt die Finanzverwaltung Erleichterungen für die Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Mandanten kann unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht“). Folge: Auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmenüberschussrechnung darf verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden.

Umsatzsteuer: Nullsteuersatz