JStG 2019: Die wichtigsten Änderungen bei Lohn- und Einkommensteuer

Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 veröffentlicht, das die amtliche Bezeichnung „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elek­tromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ trägt. Für den Bereich Einkommensteuer/Lohnsteuer sind ab 2020 folgende Änderungen vorgesehen.

Förderung der Elektromobilität

Der Gesetzentwurf enthält folgende, bis Ende 2030 befristete Regelungen zur Förderung der Elektromobilität:

  • Verlängerung der Förderung dienstlicher Elektro- und Hy­bridfahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung: Die Halbierung der geldwerten Vorteile gilt weiter, allerdings wird bei der Förderung von Hybridfahrzeugen die Reichweitenvoraussetzung stufenweise verschärft. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geplanten Voraussetzungen und den geplanten zeitlichen Anwendungsbereich:
Voraussetzungen für vergünstigte Dienstwagensteuer

Anschaffungszeitraum

Schadstoffausstoß

Reichweite

01.01.2022 - 31.12.2024

max. 50 g CO2/km

mind. 60 km

01.01.2025 - 31.12.2030

max. 50 g CO2/km

mind. 80 km

  • Die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für Ladestrom eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung soll verlängert werden.
  • Die ab 2019 eingeführte Steuerbefreiung für die Überlassung (zusätzlicher) Elek­trofahrräder wird verlängert.