JStG 2020: Steuerfalle Zusätzlichkeit bei begünstigten Leistungen an Arbeitnehmer (Video)

Diese Neuregelung wird mit Sicherheit Schwerpunkt bei Außenprüfungen: Steuerlich begünstige Leistungen an Mitarbeiter müssen nach der Neuregelung in § 8 Abs. 4 EStG zwingend „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Das ist nun erstmals gesetzlich geregelt. Das Video erklärt anhand von Beispielen, was das genau bedeutet. Aber es gibt auch Ausnahmen: Im Video erfahren Sie ebenfalls, welche steuerfreien Zuwendungen weiterhin ohne Zusätzlichkeitserfordernis möglich sind.