Ausgabe 09/2019

Kassen-Nachschau: Höhere Bußgelder bei Mängeln ab 2020

Ab dem 01.01.2020 werden Unregelmäßigkeiten bei der Kassenführung teurer: Eine fehlerhafte Kassenführung wird mit bis zu 25.000 € Bußgeld sanktioniert. Dadurch tritt eine Verschärfung der Rechtslage ein. Schon heute werden viele Fehlerquellen durch die Kassen-Nachschau und die Betriebsprüfung beanstandet, was zu Mehrsteuern und Ärger führt. In Zukunft muss außerdem noch das höhere Bußgeld gezahlt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Neuregelungen zur Kassen-Nachschau wurden durch einen neuen § 146b AO durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ eingeführt. Das Gesetz enthält neben den Regelungen zur Kassen-Nachschau noch weitere wichtige Regelungen rund um das Thema Kassenführung und elektronische Archivierung.

Insbesondere wurde der Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme im neuen § 146a AO gesetzlich normiert und es wurden Regeln für eine neue, zertifizierte elektronische Sicherheitseinrichtung festgelegt. Diese Regeln gelten für Kalenderjahre nach dem 31.12.2019, die Regelungen der Kassen-Nachschau sind jedoch bereits ab dem 01.01.2018 anwendbar.

Kassen-Nachschau und offene Ladenkasse

Für sogenannte offene Ladenkassen (z.B. Schublade mit Geldfächern) ändert sich bzgl. der Aufzeichnungspflichten nichts, allerdings können auch diese Kassenarten zum Gegenstand einer Kassen-Nachschau werden.

Zulässigkeit der Kassen-Nachschau