Kassenführung – TSE-Pflicht ab 01.04.2021

Nahezu alle Bundesländer haben die Frist zur Aufrüstung mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 31.03.2021 verlängert. Was ist in Zusammenhang mit der Übergangsregelung zu beachten? Welche Regelungen gelten ab dem 01.04.2021? Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage. 

Zertifizierte TSE sind verfügbar

Nach dem Kassengesetz besteht seit dem 01.01.2020 die Pflicht, manipulationssichere Kassen einzusetzen. Diese Kassen müssen mit einer TSE, einem Sicherheitsmodul für elektronische Registrierkassen, ausgerüstet sein. Ende September 2020 lief bundesweit eine Regelung aus, wonach eine fehlende TSE nicht beanstandet wird.

Inzwischen sind erste vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte TSE verfügbar, so dass die Unternehmer dem gesetzlichen Handlungsbedarf grundsätzlich nachkommen können. Die Implementierung einer TSE ist technisch sowohl als Hardware-Version (z.B. über einen USB-Stick oder eine MicroSD-Karte) als auch als Cloud-Version realisierbar. Bei den TSE, die das Zertifizierungsverfahren inzwischen erfolgreich durchlaufen haben, handelt es sich ausschließlich um Hardware-TSE. Zwei der bislang zertifizierten Produkte sind auf der Internetseite des BSI veröffentlicht worden (www.bsi.bund.de).