Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.01.2022 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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