OLG Köln - Urteil vom 18.11.2022
6 U 49/22
Normen:
BGB § 123; BGB § 124; BGB § 188; BGB § 313; BGB § 677; BGB § 678; BGB § 812; BGB § 823; BGB § 826; StGB § 263; UWG § 4; UWG § 9; UWG § 13; ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 26.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 84 O 19/21

Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Vertragsstrafe mangels AnspruchgrundlageKeine Rückzahlungsansprüche nach UWG mangels WettbewerbsverhältnisUnbegründete Abmahnung kein Eingriff in GewerbebetriebUWG kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGBUnterlassungsverpflichtungserklärung als Rechtsgrund im Sinne des § 812 BGB

OLG Köln, Urteil vom 18.11.2022 - Aktenzeichen 6 U 49/22

DRsp Nr. 2023/10272

Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Vertragsstrafe mangels Anspruchgrundlage Keine Rückzahlungsansprüche nach UWG mangels Wettbewerbsverhältnis Unbegründete Abmahnung kein Eingriff in Gewerbebetrieb UWG kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB Unterlassungsverpflichtungserklärung als Rechtsgrund im Sinne des § 812 BGB

Ein Anspruch auf Rückzahlung einer Vertragsstrafe ist mangels Anspruchsgrundlage erfolglos. Insbesondere ergibt sich mangels Wettbewerbsverhältnis kein Anspruch nach UWG, das auch kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist. Auch ein Betrug nach § 263 StGB scheidet ebenso aus wie ein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB. Denn die zuvor abgegeben Verpflichtungserklärung auf Unterlassung stellt einen Rechtsgrund dar.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.01.2022 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 19/21 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 123; BGB § 124; BGB § 188; BGB § 313; BGB § 677; BGB § 678; BGB § 812; BGB § 823; BGB § 826; StGB § 263; UWG § 4; UWG § 9; UWG § 13; ZPO § 91 Abs. 1;

Gründe

I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen, § 540 Abs. 2, § 313a ZPO.

II.