I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr (1996) als Eheleute zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger erzielte als Dreher Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit; die Klägerin war Hausfrau. Die Kläger waren mit ihren vier minderjährigen Kindern bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) krankenversichert.
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