Kein Rechtsanspruch auf Zwangsmittelanwendung gegen den Konkursverwalter
BFH, Beschluß vom 12.11.1992 - Aktenzeichen IV B 83/91
DRsp Nr. 1996/11685
Kein Rechtsanspruch auf Zwangsmittelanwendung gegen den Konkursverwalter
»Der Gesellschafter einer in Konkurs gefallenen Personengesellschaft hat keinen Rechtsanspruch darauf, daß das FA den Konkursverwalter mit Zwangsmitteln dazu anhält, eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Gewinne der Gesellschaft abzugeben.«