Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
Für diese Entscheidung wird zu Lasten des Klägers ein Auslagenpauschsatz in Höhe von € 50,- festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Anforderung eines Geldausgleichs für eine Mehrausweisung von Land im Flurbereinigungsverfahren.
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