BAG - Urteil vom 25.02.2010
6 AZR 911/08
Fundstellen:
AP AGG § 3 Nr. 3
ArbRB 2010, 169
AuA 2010, 239
AuR 2010, 180
BAG-Pressemitteilung Nr. 18/10
BAGE 133, 265
DB 2010, 960
EWiR § 3 AGG 1/2010, 341
MDR 2010, 817
ZIP 2010, 1145
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 15.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 525/07
ArbG Hannover, vom 09.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 506/06

Keine Altersdiskriminierung durch auf jüngere Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen

BAG, Urteil vom 25.02.2010 - Aktenzeichen 6 AZR 911/08

DRsp Nr. 2010/5626

Keine Altersdiskriminierung durch auf jüngere Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen

Ältere Arbeitnehmer, die ein Arbeitgeber generell von einem Personalabbau ausnimmt, werden grundsätzlich auch dann nicht iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unmittelbar gegenüber jüngeren Arbeitnehmern benachteiligt, wenn der Personalabbau durch freiwillige Aufhebungsverträge unter Zahlung attraktiver Abfindungen erfolgen soll.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. September 2008 - 9 Sa 525/07 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte unter dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung oder wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gegen Abfindung verpflichtet ist.