FG Sachsen - Urteil vom 30.11.2011
8 K 2056/10 (Ez)
Normen:
EigZulG § 2 S. 1;

Keine Eigenheimzulage für Wohnung ohne innenliegendes WC und bei fehlendem Anschluss an die Abfallentsorgung

FG Sachsen, Urteil vom 30.11.2011 - Aktenzeichen 8 K 2056/10 (Ez)

DRsp Nr. 2012/9877

Keine Eigenheimzulage für Wohnung ohne innenliegendes WC und bei fehlendem Anschluss an die Abfallentsorgung

Für eine Wohnung besteht kein Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn diese keine selbstständige Haushaltsführung mangels Anschlusses an die öffentliche Abfallentsorgung ermöglicht bzw. keine Wohnung i. S. d. EigZulG vorliegt, nach dem lediglich eine Trockentoilette im Außenbereich bzw. eine Etagentoilette für zwei Wohneinheiten, mithin kein WC innerhalb der abgeschlossenen Raumeinheiten existiert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EigZulG § 2 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob den Klägern für das Hausgrundstück L.-Str. in PLZ B. in den Streitjahren Eigenheimzulage zusteht.

Die Kläger sind Eheleute. Mit Notarvertrag vom 20.09.2005 erwarben sie das Grundstück L.-Str. B./OT Sch. Besitz, Nutzen und Lasten sollten sofort übergehen. Der überwiegende Teil des Grundstücks war bereits zuvor an die Kläger verpachtet. Das Grundstück war bebaut mit einem zum Zeitpunkt des Erwerbes leerstehenden denkmalgeschützten Wohngebäude sowie diversen Nebengebäuden (Scheune, Stall, Schuppen). Am Wohngebäude war Hausschwammbefall vorhanden.