Die Beteiligten streiten, ob der Klägerin die erhöhte Investitionszulage für Handwerksbetriebe für eine Antennengroßanlage einschließlich einen zu dieser gehörenden PC mit Infokanal sowie einen Antennenmeßempfänger, eine ISDN-Telefonanlage und ein ISDN-TK-System opal zusteht.
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