EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 lit. a Alt. 1 § 3 Nr. 62 § 10c Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1073
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 15.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 120/98
Keine Kürzung des Vorwegabzugs
BFH, Urteil vom 14.12.2005 - Aktenzeichen XI R 25/04
DRsp Nr. 2006/10902
Keine Kürzung des Vorwegabzugs
Werden vom Arbeitgeber für den Stpfl. zwar Beiträge zur Rentenversicherung und/oder Arbeitslosenversicherung abgeführt, können diesen aber hieraus schon dem Grunde nach keine Ansprüche erwachsen, weil er nicht zum Kreise der Versicherten gehört, so ist wegen dieser Leistungen der Vorwegabzug nicht zu kürzen.
Normenkette:
EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 lit. a Alt. 1 § 3 Nr. 62 § 10c Abs. 3 ;
Gründe:
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