I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Anschaffungsfiktion des § 23 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) -- EStG -- auch auf Grundstücksentnahmen vor dem 1. Januar 1999 anwendbar ist.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erhielt im Jahr 1993 von seinen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück unentgeltlich übertragen, das bis dahin Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs der Eltern gewesen war, durch die Übertragung aus dem Betriebsvermögen entnommen und vom Kläger im Privatvermögen gehalten wurde. Im Streitjahr (2001) veräußerte der Kläger das Grundstück. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) erfasste den daraus erklärten Gewinn in Höhe von 79 936 DM im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr.
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