LAG Hamm, vom 22.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1502/09
ArbG Bocholt - 2 Ca 1497/09 - 16.10.2009,
Keine Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen
BAG, Urteil vom 20.09.2011 - Aktenzeichen 9 AZR 416/10
DRsp Nr. 2011/16969
Keine Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen
Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, erlischt zugleich der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4BUrlG um.Orientierungssätze:1. Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, erlischt zugleich der Urlaubsanspruch. Es erlischt auch dessen regelmäßig höchstpersönliche Leistungspflicht im Sinne des § 613 Satz 1 BGB. Hieraus folgt zugleich, dass alle Ansprüche auf Befreiung von dieser Arbeitspflicht untergehen. Dies gilt auch für den Urlaubsanspruch. Er kann sich deshalb nicht mehr in einen Abgeltungsanspruch gemäß § 7 Abs. 4BUrlG umwandeln.
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