Keine Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Zeiträume vor dem 1.1.1987
BFH, Urteil vom 24.11.1992 - Aktenzeichen IX R 138/89
DRsp Nr. 1996/9659
Keine Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Zeiträume vor dem 1.1.1987
»Der Steuerpflichtige kann größere Erhaltungsaufwendungen i. S. des § 82 bEStDV, die vor dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung (1. Januar 1987) entstanden sind, nicht auf Veranlagungszeiträume verteilen, die nach dem 31. Dezember 1986 beginnen. Die bis zu diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigten Aufwendungen sind im Veranlagungszeitraum 1986 in einem Betrag abzuziehen.«