Keine Vorteil durch rechtsirrtümlich geleistete Arbeitgeberanteile
BFH, vom 27.03.1992 - Aktenzeichen VI R 163/88
DRsp Nr. 1998/3664
Keine Vorteil durch rechtsirrtümlich geleistete "Arbeitgeberanteile"
"Arbeitgeberanteile", die in der rechtsirrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht an die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet und dem Arbeitgeber später erstattet werden, begründen für den Arbeitnehmer keinen Vorteil und sind kein Arbeitslohn.
Tatbestand:
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