BFH vom 27.03.1992
VI R 163/88
Fundstellen:
DB 1992, 2011

Keine Vorteil durch rechtsirrtümlich geleistete Arbeitgeberanteile

BFH, vom 27.03.1992 - Aktenzeichen VI R 163/88

DRsp Nr. 1998/3664

Keine Vorteil durch rechtsirrtümlich geleistete "Arbeitgeberanteile"

"Arbeitgeberanteile", die in der rechtsirrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht an die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet und dem Arbeitgeber später erstattet werden, begründen für den Arbeitnehmer keinen Vorteil und sind kein Arbeitslohn.

Tatbestand: