Keine zwingende Etikettenbesteuerung bei Auslagerung in Kleinverkaufsbehältnisse
BFH, Urteil vom 29.09.1992 - Aktenzeichen VII R 56/91
DRsp Nr. 1996/11702
Keine zwingende Etikettenbesteuerung bei Auslagerung in Kleinverkaufsbehältnisse
»Auch für die Auslagerung von Trinkbranntwein in Kleinverkaufsbehältnissen aus einem offenen Branntweinlager nach dem 1.01.1980 war die Ermittlung der zu versteuernden Alkoholmenge nach dem auf dem Behältnis angegebenen Alkoholgehalt und der Nennfüllmenge (sog. Etikettenbesteuerung) nicht zwingend vorgeschrieben.«