Die Beschlüsse des Landgerichts Hannover vom 31. Oktober 2016 -
Das Land Niedersachsen hat die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Kostentragung für ein zivilgerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines Presseberichts. Der Beschwerdeführer ist ein Verein mit Sitz in Hannover, der eine Moschee betreibt.
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