BFH vom 09.12.1992
IV B 115/92

Kfz-Sachverständiger als Freiberufler? (§§ 15, 18 EStG)

BFH, vom 09.12.1992 - Aktenzeichen IV B 115/92

DRsp Nr. 1997/8806

Kfz-Sachverständiger als Freiberufler? (§§ 15, 18 EStG)

» Ein Kfz-Sachverständiger, der keine Ausbildung als Ingenieur besitzt, kann nachweisen, daß er vergleichbare Fachkenntnisse im Wege des Selbststudiums erworben hat. Doch reichen bloße Bestätigungen über die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen als Erfolgsnachweise der für eine Ingenieurtätigkeit erforderlichen Kenntnisse nicht aus; vielmehr muß der erforderliche Abschluß durch Zeugnisse, Zertifikate oder ähnliche Urkunden nachweisbar sein. Die Bestellung zum vereidigten Kfz-Sachverständigen einer Industrie- und Handelskammer reicht nicht aus, wenn nach den Bestellungsrichtlinien auch Kfz-Meister ohne ingenieurähnliches Wissen zu Sachverständigen gewählt werden können.«

Für die Praxis: