I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau haben einen am ... 1963 geborenen Sohn G, der bis einschließlich des Schuljahres 1983/84 eine allgemeinbildende Schule besucht hat. G war dann für vier Jahre bis zum 30. September 1988 Soldat auf Zeit. Anschließend bewarb er sich um eine Lehrstelle als Gärtner, die er zum 2. Januar 1989 erhielt. Für die Zeit vom 1. Oktober 1988 bis zum 31. März 1989 wurden ihm Übergangsgebührnisse gemäß §
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