FG München - Urteil vom 27.10.2011
5 K 2614/10
Normen:
EStG § 32 Abs. 1; EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63; EStG § 64 Abs. 2 S. 1; EGV 883/2004 Art. 11 Abs. 3 Buchst. a; EGV 883/2004 Art. 67; EGV 883/2004 Art. 68; EGV 987/2009 Art. 60;

Kindergeldanspruch eines im Inland selbständig tätigen polnischen Staatsbürgers für seine bei ihrer Mutter in Polen lebenden Kinder

FG München, Urteil vom 27.10.2011 - Aktenzeichen 5 K 2614/10

DRsp Nr. 2012/2912

Kindergeldanspruch eines im Inland selbständig tätigen polnischen Staatsbürgers für seine bei ihrer Mutter in Polen lebenden Kinder

1. Der Kindergeldanspruch eines im Inland selbstständig tätigen polnischen Staatsbürgers für seine in Polen bei ihrer Mutter lebenden Kinder ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil die Mutter, die selbst keinen Bezug zur deutschen Sozialrechtsordnung aufweist, die Kinder in ihren Haushalt aufgenommen hat. 2. Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 stellt für den Fall des Zusammentreffens von Ansprüchen für dieselben Familienangehörigen für denselben Zeitraum Prioritätsregeln auf. Die Anwendung der Prioritätsregeln setzt also eine Anspruchskonkurrenz voraus. 3. Bei der Anwendung von Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 wird nicht darauf abgestellt, was die anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften als Anspruchsvoraussetzung bestimmen, sondern darauf, aufgrund welchen Tatbestands die berechtigte Person den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats nach Art. 11 bis 16 der VO (EG) Nr. 883/2004 unterstellt ist.