Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 13. Juli 2012
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Es ist streitig, ob dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) Kindergeld für seine minderjährige Tochter (T) zusteht.
Der Kläger ist seit März 2006 in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) bei einem Bauunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. T lebt in Polen bei der Kindsmutter, der dort aufgrund der Höhe der Einkünfte des Klägers kein Anspruch auf polnische Familienleistungen zusteht. Der Kläger wurde für das Jahr 2009 in Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt.
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