FG Düsseldorf - Gerichtsbescheid vom 09.03.2023
9 K 2621/21 Kg
Normen:
EStG § 62 Abs. 1a S. 3 und S. 5;

Kindergeldfestsetzung für die minderjährige Tochter bei rechtmäßigem Aufenthalt eines Unionsbürgers im Inland

FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 09.03.2023 - Aktenzeichen 9 K 2621/21 Kg

DRsp Nr. 2023/8220

Kindergeldfestsetzung für die minderjährige Tochter bei rechtmäßigem Aufenthalt eines Unionsbürgers im Inland

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung des Ablehnungsbescheid vom 30.07.2021 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.10.2021 und des Teilabhilfebescheids vom 15.03.2022 zu Gunsten der Klägerin für die Tochter T Kindergeld für die Monate Juli bis November 2021 festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1a S. 3 und S. 5;

Tatbestand

Im Mai 2021 beantragte die Klägerin, eine polnische Staatsbürgerin, für ihre Tochter T (geboren im April 2021) bei der Beklagten (im folgenden: Familienkasse) Kindergeld. Der im gleichen Haushalt wohnende Lebensgefährte/ Verlobte und Kindesvater, ebenfalls polnischer Staatsbürger, stimmte der Kindergeldgewährung an die Klägerin zu. Die Klägerin legte u. a. vor :

- die Geburtsurkunde der Tochter (in Kopie);

- eine Anmeldebestätigung der Stadt Z, wonach sich die Klägerin im September 2019 unter der Adresse Straße 01 angemeldet und im Februar 2020 an die Adresse Straße 02 umgemeldet hatte, wo auch die Tochter seit Geburt gemeldet ist;

- entsprechende Meldebestätigungen des Lebensgefährten;

- einen Mietvertrag über die Wohnung Straße 02;