Ab 1.1.2022 können die meisten Personengesellschaften eine Besteuerung wie Kapitalgesellschaften beantragen. Für alle Ertragsteuern und auch verfahrensrechtlich werden Personengesellschaften damit Kapitalgesellschaften gleichgestellt. Wie das Antragsverfahren abläuft und welche Folgen sich daraus konkret ergeben, erfahren Sie in diesem Video.
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