EuGH - Urteil vom 03.04.2008
Rs. C-27/07
Normen:
Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 225, S. 6) Art. 4 Abs. 2; Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 225, S. 6) Art. 7 Abs. 2;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Conseil d'État (Frankreich) mit Entscheidung - 17.1.2007,

Körperschaftsteuer; Begriff der von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne; Zu versteuernder Gewinn der Muttergesellschaft ; Nichtabzugsfähigkeit der mit der Beteiligung an der Tochtergesellschaft zusammenhängenden Ausgaben und Aufwendungen; Einbeziehung von Steuergutschriften; Banque Fédérative du Crédit Mutuel gegen Ministre de lÉconomie, des Finances et de lIndustrie

EuGH, Urteil vom 03.04.2008 - Aktenzeichen Rs. C-27/07

DRsp Nr. 2011/8240

Körperschaftsteuer; Begriff der "von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne"; Zu versteuernder Gewinn der Muttergesellschaft ; Nichtabzugsfähigkeit der mit der Beteiligung an der Tochtergesellschaft zusammenhängenden Ausgaben und Aufwendungen; Einbeziehung von Steuergutschriften; Banque Fédérative du Crédit Mutuel gegen Ministre de l'Économie, des Finances et de l'Industrie

Der Begriff der "von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne" im Sinne von Art. 4 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die in diese Gewinne Steuergutschriften einbezieht, die gewährt wurden, um einen Steuerabzug an der Quelle auszugleichen, den der Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft bei der Muttergesellschaft vorgenommen hat.

Tenor: