FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 16.05.2023
1 K 330/18
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 4;
Fundstellen:
FR 2023, 1154

Körperschaftsteuerrechtliche Bewertung einer Anteilsübertragung; Voraussetzungen einer Erhöhung des Einkommens nach § 8 Abs. 3 S. 4 KStG

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.05.2023 - Aktenzeichen 1 K 330/18

DRsp Nr. 2023/9596

Körperschaftsteuerrechtliche Bewertung einer Anteilsübertragung; Voraussetzungen einer Erhöhung des Einkommens nach § 8 Abs. 3 S. 4 KStG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert beträgt € 1.082.647.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die körperschaftsteuerrechtliche Bewertung einer Anteilsübertragung.

1.

Der am ... geborene Herr L. war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der im Jahr 1990 errichteten H. GmbH (im Folgenden nur: H. GmbH), deren Stammkapital € 690.000 betrug. Dass die Anteile an der H. GmbH in den Jahren 2010 und 2011 wesentlich mehr als € 690.000 wert waren, ist zwischen den Beteiligten unstreitig.

Am ... 2010 tätigte L. die folgenden beiden notariellen Rechtsgeschäfte:

- Er gründete die Klägerin (die L. GmbH) und wurde deren alleiniger Gesellschafter. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin war "die Übernahme von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere, aber nicht ausschließlich, an der H. GmbH." Das Stammkapital betrug € 25.000 und war nach dem Gesellschaftsvertrag als Bareinlage sofort in voller Höhe zu erbringen. Auf die notarielle Urkunde Dauerbelegakte Bl. 10 wird verwiesen.