Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 19. Oktober 2022 geändert.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 47.786,64 EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die mit Schriftsatz vom 9. August 2023 gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2022 erhobene Streitwertbeschwerde ist zulässig, insbesondere nach § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft und gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 Halbsätze 1 und 2 sowie Satz 5 in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 und § 66 Abs. 5 Satz 5 GKG fristgerecht beim Verwaltungsgericht von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers im eigenen Namen (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG) eingelegt worden.
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