Die Klägerin ist französischer Nationalität. Sie war von Ende 1985 bis 1. März 1989 als Außendienstmitarbeiterin (Voyageur, Représentant et Placier) für die Gemeinschuldnerin ausschließlich in Frankreich tätig. Sie hatte in bestimmten zeitlichen Abständen die Kunden der Gemeinschuldnerin aufzusuchen und ihr in regelmäßigen Abständen zu berichten. Ihre Vergütung erfolgte auf Provisionsbasis in französischer Währung. Die Klägerin führte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich ab. Die Parteien haben keinen schriftlichen Vertrag geschlossen; eine Rechtswahl fehlt. Am 28. Februar 1989 ist über das Vermögen der Gemeinschuldnerin der Konkurs eröffnet worden. Zum Konkursverwalter wurde der Beklagte bestellt.
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