Die Berufungsrücknahmen beider Parteien haben den Verlust des jeweils eingelegten Rechtsmittels gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.06.2022 (
Der Tenor des Urteils des Landgerichts Köln vom 29.06.2022 (
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden in Abänderung der Kostenentscheidung des Urteils des Landgerichts Köln vom 29.06.2022 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 3/20 und der Kläger zu 17/20.
4.Die Streitwertfestsetzung für die erste Instanz wird gemäß §§ 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 44 GKG auf 90.000 EUR korrigiert.
5.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 40.000 EUR (= 34.000 EUR Berufung des Klägers + 6.000 Berufung der Beklagten) festgesetzt.
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